Dorf Friemersheim

Foto: Burkhard Münster (buggy_foto)

Dorf Friemersheim

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Dorfrat Friemersheim
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Aktuell

Die Stadt Duisburg hat den Entwurf für den Flächennutzungplan 2023 veröffentlicht.

Sollte der Flächennutzungplan in dieser Form verabschiedet werden, beudetete das gravierenden Änderungen für da Dorfgebiet Friemersheim.

Dorfrat Friemersheim
Dorfrat Friemersheim

Was soll im Dorfgebiet Friemersheim geändert werden?

1. Dorfgebiet

Das historische, denkmalgeschützte Dorfgebiet Friemersheim soll von einem Dorfgebiet in eine Wohnbaufläche umgewandelt werden.

2. Obstbaumwiesen

Die der Stadt Duisburg gehörende ökologisch wertvolle Obstbaumwiese und Grünschneise zwischen den Baudenkmälern am Damm 6 und 10 soll als Wohnbaufläche) ausgewiesen und wird dadurch ein Baugrundstück.

3. Landschaftschutz

Die Flächen für die Landwirtschaft von der Dahlingschule bis zur Wilhelmstraße sollen zu einer Wohnbauflächen werden.

 

Dorfrat Friemersheim
Dorfrat Friemersheim

Was bedeutet das? Warum ist der Dorfrat dagegen?

  • In reinen Wohngebiete sind andere Nutzungen nur ausnahmsweise zulässig. Alle bestehenden Betriebe – Handwerker, Landwirte und auch die ehemalige Gaststätte Schumachers im Dorfkern – verlieren ihre historische Existenzberechtigung.
  • Eine Bebauung im Dorfkern zerstört den Charakter des als Gesamtbereich unter Denkmalschutz gestellten Dorfgefüges. Das hatte der Dorfrat in der Vergangenheit schon einmal erfolgreich verhindert. Ein rechtsgültiger Flächennutzungsplan würde fast automatisch zu einer Bebauung führen; die Verweigerung einer Baugenehmigung wäre kaum noch zu begründen.
  • Eine Bebauung der Obstwiese vernichtet einen verbindenden Bestandteil des historischen Dorfgebietes und zerstört den Zusammenhang.
  • Für Besucher und Ausflügler gehen attraktive, naturnahe Flächen verloren.
  • Es kommt zu einem Verlust von Biodiversität u.a. auf den Obstwiesen am Damm.
  • Das neue Baugebiet „Wohnen am Kruppsee“ an der Dahlingstraße führt zudem zu einem Verlust wertvoller und historischer land­wirt­schaftlicher Nutzflächen.
  • Der Flächennutzungplan führt zu einer weiteren Flächenversiegelung, ohne die immer dringender werdenden Anpassungen an den Klimawandel zu berücksichtigen.
  • Die Konfliktintensität wurde im eigenen Umweltbericht der Stadt Duisburg (Prüffläche-Nr.: 642-05) als erhebliche eingestuft.
  • Die geplante Bebauung der Flächen zwischen Dahlingstraße und Wilhelmstraße führt zu einer weiteren Verschärfung der ohnehin schon belasteten Verkehrssituation in Friemersheim.
  • Das neue Baugebiet verdrängt die Landwirtschaft und verkleinert den Landschaftsraum für Menschen, Tiere und Pflanzen.
Dorfrat Friemersheim
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Eine detailierte Begründung aller Punkte finden Sie in der Stellungnahme des Dorfrates Friemersheim an die Stadt Duisburg.

Die offizielle Webseite zum Beteilungsvefahren der Stadt Duisburg finden Sie hier: https://beteiligung.nrw.de/portal/Duisburg/beteiligung/themen/1002984

 Sie benötigen weitere Informationen?
→ Kontakt zum Dorfrat

Dorfrat Friemersheim
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Verschieben Sie die senkrechte rote Linie, um die betroffenen Flächen zu vergleichen. 

Geplante Neubauflächen ② und ③ in rot. Der heutige Denkmalbereich Friemersheim Dorf ① (rot umrandet) soll Wohngebiet werden.
Dorfrat Friemersheim
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Dorfrat Friemersheim

Gemeinnütziger Verein zur Erhaltung des Dorfes Friemersheim

 

Stellungnahme zum Entwurf des
Flächennutzungsplan der Stadt Duisburg 2023

 

Was soll sich im Dorf Friemersheim ändern?


1. Dorfgebiet

Das historische, denkmalgeschützte Dorfgebiet Friemersheim soll von einem Dorfge­biet MD in eine Wohnbaufläche W umgewandelt werden.

2. Obstbaumwiesen

Die der Stadt Duisburg gehörende ökologisch wertvolle Obstbaumwiese und Grün­schneise zwischen den Baudenkmälern Am Damm 6 und 10 soll als Wohnbaufläche W ausgewiesen und wird dadurch ein Baugrundstück.

3. Landschaftsschutz

Die Flächen für die Landwirtschaft von der Dahlingschule bis zur Wilhelmstraße sollen zu einer Wohnbauflächen W werden.

 

Warum ist der Dorfrat gegen diese Änderungen?

1. Dorfgebiet

In allgemeinen Wohngebieten sind land- und forstwirtschaftliche Betriebe,Betriebe zur Verarbeitung und Sammlung land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse,Einzelhandelsbetriebe, Gasthöfe und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe nicht mehr erlaubt. Landwirtschaftliche Nebenerwerbsstellen, Gartenbaubetriebe, Handwerksbetriebe, Gaststätten und Pensionen sind nur zugelassen, wenn sie das Wohnen nicht stören.

Reine Wohngebiete dienen ausschließlich dem Wohnen. Alle anderen bauliche Nutzungen sind nur ausnahmsweise zulässig, wenn sie das Wohnen nicht stören. Dadurch verlieren alle bestehenden Betriebe ihre historische Existenzberechtigung und es gibt kein Dorfleben mehr.

Das durch den Denkmalbereich geschützte Dorf Friemersheim muss in aller Zukunft ein Dorfgebiet umgeben von Flächen für die Landwirtschaft bleiben, damit diese Kulturlandschaft, das Naturschutzgebiet und der Rheindeich von den vorhandene Hofstellen bewirtschaftet und gepflegt werden können.

Der Dorfrat Friemersheim ist gegen die Änderung des Dorfgebietes im denkmalgeschützten Dorf Friemersheim in ein Wohngebiet.

 

2. Obstbaumwiesen

Die traditionell landwirtschaftlich gepflegten Obstbaumwiesen im Dorf sollen nicht der

Vergangenheit angehören. Neubauten zerstören das vertraute und von allen Bewohner und Besuchern im Dorf liebgewonnene historische Dorfbild im Denkmalbereich.

Obstbaumwiesen gehören seit jeher zu jedem niederrheinischen Bauernhof.Von allen

Besuchern des Dorfes wird dieser Deichabschnitt in Zusammenhang mit der Dorfkirche, dem Nühlenhof mit Bauerngarten und Backhaus und der ehemaligen Dorfschenke täglich als besonders wertvoll und sehenswert empfunden und nicht nur am „Tag des offenen Denkmals“ und am „Tag der offenen Gärten Duisburg“ besichtigt. Er ist Bestandteil des Rheinradweges EURO VENLO 15 und des Radwegenetzes NRW entlang des Rheines von Duisburg über Krefeld Uerdingen nach Düsseldorf.

Die heutige Obstbaumwiese zwischen Am Damm 6 und 10 entstand 1995 nach Protest vieler Dorfbewohner gegen die von einem Bauträger geplanten Neubauten als Kompensationsfläche für die Neubauten „Auf dem Kamp“. Die am Damm liegende Grundstück der Stadt Duisburg wurden 2014 vom Grünflächenamt mit alten Apfelsorten für den Artenschutz neu bepflanzt und wird im Zusammenhang mit der Deichpflege als Heuwiese bewirtschaftet. Im Boden befinden sich die Fundamente des von Krupp Rheinhausen aufgekauften und abgerissenen Hofes der Bauernfamilie Bruckschen. Eine im Zusammenhang mit dem Naturschutzgebiet Rheinaue Friemersheim stehende ökologisch wertvolle Natur- und Kulturfläche im Dorfgebiet geht durch die geplanten Neubauten für alle Zeiten verloren. Diese Konfliktintensität ist sehr erheblich. Durch den Flächennutzungsplan wird die Stadt Duisburg wieder selber zum Grundstücksspekulant im Dorf, wie vormals dort die Firma Krupp Rheinhausen.

Der Dorfrat Friemersheim ist gegen die Änderung von Obstbaumwiesen im Baugrundstücke im denkmalgeschützten Dorfgebiet Friemersheim.

3. Landschaftsschutz

Durch das neue Baugebiet „Wohnen am Kruppsee“ im Flächennutzungsplan der Stadt Duisburg kommt es zum Verlust eines historisch und ökologisch wertvollen Landschaftsteils der Kulturlandschaft rund um das Dorf Friemersheim und einer weiteren Versiegelung, die uns weiter in die Klimakatastrophe treibt. Mit dem Acker verschwindet ein Teil des Dorfes. Die seit Jahrhunderten bewirtschafteten und gepflegten Ackerflächen gehen durch die geplanten Ortserweiterung dem Dorf Friemersheim verloren. Die Ackerflächen an der Dahlingstraße liegen bereits teilweise in einem Landschaftsschutzgebiet, das wiederum in Verbindung zum Naturschutzgebiet Rheinaue und dem Dorf steht. Hierdurch ist ein geschützter historischer Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen mit einer besonderen Erlebniswelt entstanden.

Die Konfliktintensität der Wohnbaufläche „Wohnen am Kruppsee“ wurde im Umweltbericht der Stadt Duisburg ( Prüffläche-Nr.: 642-05 ) als erhebliche eingestuft, denn: „ Die Auswirkungen auf die Schutzbelange Boden und Fläche sind in der Regel kaum zu minimieren.“ „Zudem besteht eine hohe Lärmvorbelastung durch Straßen und Bahnlärm“. Die Verkehrsbelastung auf der Dahling- und Wilhelmstraße wird sich erhöhen und bringt eine weitere Verschärfung der ohnehin schon belasteten Verkehrssituation in Friemersheim.

Im Gegenteil dazu wurde die bei der „Bewertung der Umweltauswirkungen“ als „Erheblich“ eingestufte „Prüffläche Nr.: A 632-02 – Wohnen am Toeppersee“ im Flächennutzungsplan nicht als Wohnbaufläche dargestellt ausgewiesen, sondern darf bestehen bleiben!

Das neue Baugebiet verdrängt die Landwirtschaft und verkleinert den Landschaftsraum für Menschen, Tiere und Pflanzen. Gleichzeitig verliert das Dorf Friemersheim seinen historischen Landschaftsraum, Das Dorfbild verschmilzt zur Unkenntlichkeit mit dem Ortsteil Friemersheim. Weitere anschließende Wohnbaugebiete werden folgen. Dadurch wird das historische Orts- und Landschaftsbild als eines der letzten niederrheinischen Deichdörfer zerstört und damit ein besonders schöner Naherholungsraum von überregionaler Bedeutung in der Stadt Duisburg. Für Besucher des Denkmalbereiches „Friemersheim Dorf“ und seiner Umgebung geht ein Teil der attraktive, naturnahen Grünverbindung vom Rhein über bis Moers verloren.

Positiv ist zu bewerten, das es beim neuen Flächennutzungsplan 2023 hinter der Hofzeile an der Friemersheimer Straße keine neue Bauflächen bis zur Dahlingstraße mehr geben soll, sondern alle Flächen für die Landwirtschaft erhalten bleiben sollen. Das ist für die weitere Existenz des denkmalgeschützten Dorfgebietes unbedingt notwendig.

Der Dorfrat Friemersheim ist gegen die Änderung der landwirtschaftlichen Flächen an der Dahlingschule in das Wohngebiet „Wohnen am Kruppsee“.

 

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